Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C&B's Art Works, Bernd Baldin

1.     Geltungsbereich

1.1    Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma C&B's Art Works, Bernd Baldin.

1.2    Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten im übrigen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur für den Einzelfall.

1.3    Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit der erstmaligen Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein Rahmenvertrag für derartige künftige Rechtsgeschäfte abgeschlossen.

2.     Angebot und Auftrag

2.1    Alle Angebote sind freibleibend, außer sie wurden von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unverzügliche bzw. termingemäße Ausführung des Auftrages zustande. Im letzten Fall gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung. Für mündliche, telefonische oder telegrafische Aufträge oder sonstige Mitteilungen übernehmen wir keine Gewähr.

2.2    Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3    Von unseren Angeboten, Ausarbeitungen und sonstigen übergebenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.     Kalkulation und Preise

3.1    Unsere Preiskalkulationen werden nach Angaben des Auftraggebers erstellt. Auftragsänderungen berechtigen zur Preiskorrektur. Preisänderungen wegen Kosten- und Tariferhöhungen sind zulässig, wenn unsere Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluß erbracht werden sollen.

3.2    Ansonsten gelten als vereinbarter Preis für unsere Lieferungen und Leistungen unsere am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Dasselbe gilt für Verpackungskosten bei Neulieferungen.

4.     Lieferung und Gefahrenübergang

4.1    Leistungsort ist der Sitz der Firma C&B's Art Works, Bernd Baldin, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Unsere Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Absendung bzw. der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Auftraggeber über.

4.2    Eine Haftung für Transportschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Wunsch unseres Auftraggebers werden unsere Waren jedoch auf Kosten unseres Auftraggebers in ausreichender Höhe gegen etwaige Transportschäden versichert, wenn wir dazu angewiesen werden. Eingetretene Transportschäden sind uns und dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen.

5.     Verzugsfolgen und Unmöglichkeit

5.1    Alle unsere Liefer- und Leistungsverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von uns nachzuweisen.

5.2    Wird die von uns geschuldete Lieferung oder Leistung zwingend durch unvorhergesehene und unverschuldete Umstände verzögert (z.B. unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse, Streik, Verkehrsstörungen, verspätete eigene Belieferung etc.) so verlängert sich eine vereinbarte Liefer- bzw. Leistungspflicht um die Dauer dieser Verzögerung. Wir unterrichten den Auftraggeber von der Verzögerung unverzüglich. Dauert die Verzögerung unangemessen lang oder wird die von uns geschuldete Lieferung bzw. Leistung aus diesen Gründen unmöglich, so können wir nach entsprechender Ankündigung und der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

5.3    Bei Leistungsverzögerungen und Fällen der Unmöglichkeit, die von uns zu vertreten sind, ist unsere Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, begrenzt bis zur Höhe des vereinbarten Auftragsentgeltes bzw. für den Fall, daß eine betriebliche Haftpflichtversicherung zur Regulierung verpflichtet ist, bis zur Höhe der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, Lieferanten und der von uns beauftragten Personen. Von der Haftung ausgeschlossen sind mittelbare Schäden, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. In den Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer an uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt hiervon unberührt.

5.4    Gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des HGB sind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit ausgeschlossen. Diese Personen können nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6.     Kündigung des Vertrages

6.1    Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die vereinbarte Vergütung an uns zu bezahlen, sofern der Kündigungsgrund nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Dabei sind von uns gesparte Aufwendungen sowie durch anderweitigen Einsatz erzielte oder schuldhaft nicht erzielte Erlöse in Abzug zu bringen.

6.2    Wenn sich vor oder während der Ausführung des Vertrages herausstellt, daß dieser in der vorgesehenen Art und Weise nicht durch- oder fortgeführt werden kann, wenn insbesondere zu befürchten steht, daß eine Schädigung an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerte zu befürchten oder wahrscheinlich ist und wenn diese Umstände nicht schon bei Vertragsabschluß erkennbar waren und nicht von uns zu vertreten sind, sind wir zu einer Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen den erbrachten Leistungen entsprechenden Vergütungsanteil zu bezahlen. Insoweit sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

6.3    Wir sind weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluß auf Seiten des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung eintreten.

7.     Zahlung, Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

7.1    Unsere Rechnungen sind rein netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn vom Auftraggeber alle fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind.

7.2    Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen jeglicher Art sind nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7.3    Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Forderungen unseres Auftraggebers nicht an Dritte abgetreten werden.

8.     Eigentumsvorbehalt

8.1    Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber aus dem Auftrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum.

8.2    Der Auftraggeber ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die von uns gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Andere Verfügungen sind ausgeschlossen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird er auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich verständigen. Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware abzuwenden. Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe unserer noch zur Zahlung offenstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.

8.3    Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum bzw. erfolgt die Forderungsabtretung nur im anteiligen Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

8.4    Der Auftraggeber ist im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Gerät der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so hat er uns auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen sowie die Abtretung offenzulegen.

8.5    Die Herausgabe der von uns gelieferten Ware, die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt oder die Pfändung der von uns gelieferten Ware gelten nicht als Vertragsrücktritt.

9.     Dokumentationsaufträge

9.1    Sofern bei der Durchführung eines Dokumentationsauftrages Änderungen oder Verbesserungen zweckmäßig erscheinen, unterrichten wir den Auftraggeber unverzüglich davon und holen seine Entscheidung ein, ob der Auftrag in der geänderten oder verbesserten Form durchgeführt werden soll. In diesen Fällen sind wir zu einer Korrektur unserer Preiskalkulation berechtigt.

9.2    Wenn sich bei der Durchführung eines Dokumentationsauftrages herausstellt, daß fremde Schutzrechte benutzt werden müssen oder letzteres wahrscheinlich ist, so unterrichten wir den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten die jeweiligen Genehmigungen einzuholen. Kommt der Auftraggeber - gleich aus welchen Gründen - dieser Verpflichtung nicht nach, so sind wir berechtigt, schadenersatzfrei vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall eine unseren erbrachten Leistungen entsprechende Vergütung zu bezahlen.

9.3    Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns sämtliche für die Durchführung des Dokumentationsauftrages von uns benötigten Daten, Unterlagen, Beschreibungen und Berechnungen zur Verfügung zu stellen. Diese werden von uns sorgfältig behandelt und aufbewahrt. Für den Fall, daß der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, können wir schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. Auch in diesem Fall hat der Auftraggeber einen den erbrachten Leistungen entsprechenden Vergütungsanteil zu bezahlen.

9.4    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns erstellten Dokumentationen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies entbindet uns nicht von unserer eigenen diesbezüglichen Überprüfungspflicht. Wir haften nicht für Mängel, die der Auftraggeber bei gehöriger Erfüllung dieser Verpflichtung hätte entdecken können.

9.5    Im Rahmen von Dokumentationsaufträgen haften wir nicht für Mängel, die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar waren.

10.    Lieferung von Hardware

10.1  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns gelieferten Geräte nach den in den technischen Unterlagen der Geräte beschriebenen Umgebungsbedingungen und den im Bedienungshandbuch der Hersteller genannten bzw. von uns empfohlenen Anweisungen aufzustellen und zu betreiben.

10.2  Wir haften nicht für Schäden, die unter Verstoß gegen Ziffer 10.1 dieser AGB, auf Bedienungsfehler, auf sonstige unsachgemäße Behandlung, auf unsachgemäße Reparatur, auf technische Eingriffe des Auftraggebers oder dritter Personen, auf Interface-Probleme mit nicht von uns gelieferten Systemen oder auf äußere Einflüsse, die nicht von uns zu vertreten sind, zurückzuführen sind.

11.    Lieferung von Software

11.1  Die von uns gelieferte oder erstellte Software darf nur auf den vom Hersteller oder von uns getesteten und freigegebenen Hardware-Plattformen betrieben werden. Der aktuelle Stand dieser Hardware-Plattformen ist beim Hersteller oder bei uns nachzufragen. Wir haften nicht für Schäden, die auf Verstöße gegen diese Vorschrift zurückzuführen sind.

11.2  Lizensierte Software einschließlich nachfolgender neuer Versionen, sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen ausschließlich auf dem Arbeitsplatz verwendet werden, auf dem sie erstmals installiert wurden. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken und unter Einschluß des Schutzrechtvermerkes der Originalkopie und nur zum Gebrauch auf diesem Arbeitsplatz kopiert werden. Der Auftraggeber schützt die Software vor dem Zugriff Dritter. Hierbei gelten nicht als dritte Personen, die im Auftrag des Auftraggebers sein Nutzungsrecht für ihn ausüben. Dasselbe gilt für unlizensierte Software. Alle Verwertungsrechte der Software verbleiben beim Hersteller bzw. bei uns. Wenn der Kunde diesen Lizenzbestimmungen zuwiderhandelt, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie alle Teile und Kopien davon zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bestimmungen im Hinblick auf unlizensierte Software gilt dasselbe. Mit Bezahlung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Mit der Abnahme der Software wird die jeweilige Lizenzgebühr fällig. Zugleich gelten diese Schutzbedingungen als anerkannt.

11.3  Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

11.4  Software-Gewährleistung (in Ergänzung zu Ziffer 13 dieser AGB).

        Software ist nach derzeitigen technischem Stand von ihrer Struktur her niemals völlig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln der Software gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbesserung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler der Software nicht gewährleistet werden. Wir haften nicht für auf unsere Softwarelieferung zurückzuführende Datenverluste. Insoweit ist der Auftraggeber ver-pflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern. Der exakte Umfang der jeweiligen Gewährleistung bei Softwarelieferungen kann dem Auftraggeber aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Programme nur in unserem Angebot oder in der Produktbeschreibung rechtsverbindlich mitgeteilt werden.

12.    Nutzungsrecht

12.1  Vorbehaltlich der in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte behält der Auftragnehmer alle Rechte an erstellten Arbeiten sowie an allen vom Auftraggeber hergestellten Kopien oder Teilkopien der Arbeiten in der überlassenen, abgeänderten oder bearbeiteten Fassung, unbeschadet des Eigentums des Auftraggebers am jeweiligen maschinenlesbaren Träger. Als maschinenlesbarer Träger gelten auch Datenspeicher die Teil einer Datenverarbeitungsanlage sind oder mit einer solchen gekoppelt oder koppelbar sind.

12.2  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke oder andere Rechtsvorbehalte, in den überlassenen Fassungen des Lizenzmaterials unverändert beizubehalten sowie in unveränderter Form an den entsprechenden Stellen in die abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen des Lizenzmaterials einzufügen und in alle vom Kunden vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien des überlassenen, abgeänderten oder bearbeiteten Lizenzmaterials zu übernehmen.

12.3  Der Auftraggeber wird über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien des überlassenen, abgeänderten oder bearbeiteten Lizenzmaterials buchführen und sie an einem sicheren Ort aufbewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft erteilen.

12.4  Der Auftraggeber verpflichtet sich, überlassene, abgeänderte oder bearbeitete Fassungen des Lizenzmaterials ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Auftraggebers oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials für den Auftraggeber bei diesem aufhalten.

12.5  Der Auftraggeber wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Speichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeichertes Lizenzmaterial vollständig löschen. Dies gilt auch für Teilkopien und für Lizenzmaterial in einer abgeänderten oder bearbeiteten Fassung. Absatz 12.1, Satz 2 gilt entsprechend.

13.    Gewährleistung

13.1  Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen und Leistungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar auf einen vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstand zurückzuführen sind, sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Lieferung, der Installation der Ware oder der Abnahme der Leistungen schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach diesen Zeitpunkten mitzuteilen. Annahmeverzug des Auftraggebers steht diesen Zeitpunkten gleich.

13.2  Für nicht unerhebliche, bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorhandene Mängel der Lieferungen und Leistungen leisten wir für den Zeitraum von 6 Monaten ab Erhalt bzw. Installation der von uns gelieferten Waren, ab Abnahme unserer sonstigen Leistungen bzw. ab Annahmeverzug des Auftraggebers die Gewähr unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche nur in der Weise, daß wir nach unserer Wahl die fehlerhaften Waren bzw. Warenteile unentgeltlich instandsetzen, neu liefern oder die sonstigen Leistungen nachbessern. Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile und neu gelieferte Waren haften wir ebenfalls nur im genannten Umfang. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Nachbesserung sind ausgeschlossen; in diesen Fällen kann ebenfalls nur Wandlung oder Minderung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist verlangt werden.

13.3  Für zugesicherte, die Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen und Leistungen betreffende Eigenschaften leisten wir Gewähr ebenfalls nur nach der Ziffer 13.2 dieser AGB. Auf den Ersatz weitergehender Schäden haften wir nur dann, wenn die Zusicherung erkennbar den Schutz vor eben diesen Schäden bezweckte. Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur das, was von uns bzw. von uns dazu bevollmächtigte Personen ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet worden ist.

13.4  Für die Lieferung gebrauchter Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die Fälle der unsachgemäßen Instandhaltung, Behandlung, Veränderung oder Reparatur der von uns gelieferten Waren, außer der Mangel bestand nachweislich bereits bei Übergabe.

14.    Allgemeine Haftungsbegrenzung

14.1  Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung, aus Organisationsverschulden und - soweit zulässig - aus Produkthaftung sind ausgeschlossen, außer sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften gemäß Ziffer 13.3 dieser Vereinbarung.

14.2  Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden.

14.3  Unsere Haftung ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt auf das Dreifache des Auftragswertes bzw. für den Fall, daß eine betriebliche Haftpflichtversicherung zur Regulierung verpflichtet ist, bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme. Die Ziffern 5.3 und 13.3 dieser AGB bleiben hiervon unberührt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ziffer 13.3 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

14.4  Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren in zwölf Monaten ab Empfang bzw. Installation der Lieferung, ab Abnahme der sonstigen Leistung durch den Auftraggeber bzw. ab Annahmeverzug des Auftraggebers.

14.5  Auf diese Haftungsbeschränkungen können sich auch die von uns beauftragten Zweitunternehmer und unsere mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Mitarbeiter berufen.

14.6  Zwingende Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

15.    Datenschutz

Beim Besuch unserer Seite erheben wir keine personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung, soweit dies nicht für die Bereitstellung der Seite erforderlich oder anderweitig gesetzlich zugelassen ist.

Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Wir erfassen anonymisierte Informationen über das Verhalten unserer Besucher mit Google-Analytics. Sofern Sie dies nicht wünschen, können Sie diese Funktionalität durch das Befolgen der Anweisungen auf dieser Seite deaktivieren. 

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Wir sichern unsere Website und sonstige Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Trotz regelmäßiger Kontrollen ist ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren jedoch nicht möglich.

15.1 Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

15.2 Ihre Rechte

Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: C&B’s Art Works, Bernd Baldin, Gräfstraße 113, 81241 München, Germany

Fax: +49 - 89 - 8205340 (zum jeweils gültigen Ortstarif)

E-Mail-Adresse: info@cbsartworks.com

15.3 Links auf andere Internetseiten

Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

16.    Schlußbestimmungen

16.1  Eventuelle technische Änderungen und Abweichungen von Maßen sowie von Wort- und Bilddarstellungen von Katalogen sowie der Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben ausdrücklich vorbehalten.

16.2  Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder von uns beauftragten dritten Personen bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Jede von diesen AGB abweichende Bestätigung bedarf der Schriftform. Unser Schweigen gilt grundsätzlich als Ablehnung.

16.3  Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

16.4  Erfüllungsort für alle von uns geschuldeten Leistungen ist München.

16.5  Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine Handelsgesellschaft ist.

16.6  Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten im übrigen die Bestimmungen des BGB und HGB.

16.7  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung aus Vertrags- oder Rechtsgründen unwirksam sein, im Einzelfall nicht anwendbar sein oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß in diesen Fällen anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmungen diejenige gesetzlich zulässige Regelung tritt, welche den unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes dieser Vereinbarung und der wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, den Vertragstext entsprechend zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

16.8  Auf alle Rechtsstreitigkeiten finden ausschließlich die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, auch wenn der Auftrag mit einem ausländischen Kunden getroffen worden ist oder es sich um ein Auslandsgeschäft handelt.

 

Stand: Mai 2018

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